Tarife
Im folgenden finden Sie eine detailierte Aufschlüsselung zur Berechnung des Tarifes. Für spezielle Angebote können Sie uns gerne kontaktieren!
Tarifüberblick
Grundsätzlich setzt sich der Tarif aus Grundtaxe, Streckentaxe und einer Zeittaxe für Wartezeiten zusammen. Daneben gibt es noch eventuelle Zuschläge für Sonderfälle.
Grundpreise *| Klagenfurt | |
|---|---|
| Grundtaxe | € 3,60 |
| Streckentaxe | € 0,18 je begonnene 100 Meter |
| Zeittaxe | € 0,20 für je vollendete 30 Sekunden |
| Preisvereinbarung ab | Aufnahme 10km entfernt von Neuen Platz |
* Details finden Sie in der folgenden Detailbeschreibung.
Tarifdetails
(1) Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Taxifahrzeugen im Bundesland Kärnten sind für Beförderungen, welche vom Ausgangs- bis zum Endpunkt ausschließlich innerhalb des Gebietes einer der in Absatz 2 genannten Gemeinden durchgeführt werden, die in dieser Verordnung bestimmten Tarife einzuheben.
(2) Das Tarifgebiet umfasst das Gebiet der Stadtgemeinde Klagenfurt.
(3) Ausgenommen von der Tarifbindung ist die Beförderung im Rahmen des Betriebes eines Anrufsammeltaxis gemäß § 38 Absatz 3 Ziffer 2 Kraftfahrliniengesetz idF BGBl I Nr. 153/2006.
(1) Abweichend von § 1 gilt eine freie Preisvereinbarung für Fahrten aufgrund besonderer Anlässe (z.B. Firmung, Hochzeit, Begräbnis etc.).
(2) Ebenso gilt eine freie Preisvereinbarung bei Fahrten innerhalb der Stadtgemeinde Klagenfurt bei einer Anfahrtstrecke zur Aufnahme eines Kunden von über zehn Straßenkilometern ab dem Neuen Platz
Der Tarif setzt sich aus einer Grundtaxe, einer Streckentaxe, einer Zeittaxe für Wartezeiten sowie zutreffendenfalls aus Zuschlägen zusammen.
§ 4 Anwendung der Tarife(1) Hinsichtlich der Stadgemeinde Klagenfurt gilt für alle Fahrten ein einheitlicher Tarif.
(3) Wird ein Fahrtauftrag unter Zuhilfenahme des Funks/Telefons weitergeleitet, so ist der Fahrpreisanzeiger im Zeitpunkt des Eintreffens beim Fahrgast einzuschalten.
(4) Der Endpreis ist kaufmännisch auf 10 Cent zu runden.
(1) Für den Bereich der Stadtgemeinde Klagenfurt werden nachstehende Beträge festgesetzt:
a) Der Tarif umfasst eine Grundtaxe von € 3,60 sowie eine Streckentaxe je begonnene 100 m in der Höhe von € 0,18.
b) Die Zeittaxe für Wartezeiten beträgt € 0,20 für je vollendete 30 Sekunden.
(1) Für die Beförderung von mehr als vier Fahrgästen mit einem Kraftfahrzeug, das nach den kraftfahrrechtlichen Vorschriften für eine solche Beförderung zugelassen ist (Großraumtaxi), ist ab der fünften beförderten Person ein Betrag von € 2,00 je zusätzlich beförderter Person zu entrichten.
(2) Für die Beförderung von Gepäck darf kein Zuschlag verrechnet werden.
Bei einer Funktionsstörung des Fahrpreisanzeigers während der Fahrt beträgt der Fahrpreis € 1,50 pro Kilometer für die noch zurückzulegende Fahrtstrecke, sofern der Fahrgast die Fortsetzung der Fahrt verlangt. Für die bis dahin zurückgelegte Strecke beträgt das Beförderungsentgelt € 1,50 pro angefangenen Kilometer, sofern der bisher angelaufene Betrag nicht am Fahrpreisanzeiger ersichtlich ist.
§ 8 Inkrafttreten(1) Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2008 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Landeshauptmannes vom 27.11.2007, Zahl: 7-AL-GVG-178/12/2007, (Kärntner Landeszeitung vom 06.12.2007) über Taxitarife im Bundesland Kärnten außer Kraft.


